|
|||||||
Gutachten
der Technischen Universität Graz |
|||||||
Das vollständige Gutachten
|
Auszug
aus dem Gutachten der Technischen Universität Graz "Selbst wenn die Haare (...) gänzlich umschlossen sind, können die Ultraschallwellen aus physikalischen Gründen in sie nur schwer eindringen. (...) Andrerseits bedeutet dies auch, dass auch der Kopf und die Kopfhaut geschützt sind. (...) die Wellen (...können...) auch dann in die Kopfhaut oder den Körper nicht in nennenswertem Ausmaß eindringen, wenn der Schallwandler direkt mit der Kopfhaut in Berührung kommt."
|
||||||
top | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home |